Nach einer Schönheitsoperation können Komplikationen wie Infektionen, Kapselfibrose oder Wundheilungsstörungen auftreten. Solche Folgebehandlungen werden von gesetzlichen und privaten Krankenkassen gemäß § 52 SGB V meist nicht übernommen, da der Eingriff freiwillig und nicht medizinisch notwendig war.
Eine Folgeversicherung – auch Folgekostenversicherung genannt – schützt Patient:innen vor diesen finanziellen Risiken. Anbieter wie BeautyProtect oder Medassure Beauty übernehmen die Kosten für Nachbehandlungen, Revisionseingriffe und Klinikaufenthalte bis zu 300.000 € und sichern so die medizinische Nachsorge ab.




