Die Kosten einer Brustvergrößerung werden nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt – zum Beispiel nach einer Brustkrebserkrankung, Fehlbildung oder einem schweren Trauma. Für rein ästhetische Brustvergrößerungen ist die Folgekostenversicherung zuständig, falls es zu Komplikationen kommt, nicht jedoch für die ursprüngliche Operation selbst.