Die Folgekostenversicherung zahlt, wenn nach einer ästhetischen oder plastischen Operation medizinisch notwendige Folgebehandlungen erforderlich werden – zum Beispiel bei Nachblutungen, Infektionen, Kapselfibrose oder der Notwendigkeit eines Implantatwechsels. Die genauen Bedingungen hängen vom gewählten Tarif und Anbieter ab.




