Die Kosten werden in der Regel nur übernommen, wenn ein medizinischer Grund vorliegt (z. B. nach Brustkrebserkrankung, ausgeprägter Kapselfibrose mit Schmerzen). Bei rein ästhetischer Indikation handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung. Genaue Informationen besprechen wir gerne persönlich.




