In den meisten Fällen sind ästhetische Eingriffe im Intimbereich keine Kassenleistung. Falls jedoch medizinische Gründe wie starke Schmerzen oder funktionelle Einschränkungen bestehen, kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse geprüft werden.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Intimchirurgie für Frauen.