In der Regel nicht, denn für die Krankenkassen gilt eine Lidstraffung als ästhetischer Eingriff. Anders sieht der Fall aus, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Dann kann eine Kostenübernahme oder zumindest eine Beteiligung seitens der Krankenkasse möglich sein.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Lidstraffung.