Generell handelt es sich bei einer Bruststraffung um einen Eingriff, der meist aus ästhetischen Gründen durchgeführt wird. Aus diesem Grund ist generell keine Übernahme der Kosten seitens der Krankenkasse zu erwarten. Sollte es sich um eine Bruststraffung handeln, die aufgrund einer medizinischen Indikation durchgeführt wird, ist eine Kostenübernahme möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Bruststraffung & Brustverkleinerung