Eine Kostenübernahme kommt in der Regel nur infrage, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, zum Beispiel nach einer Brustkrebserkrankung oder bei einer ausgeprägten, schmerzhaften Kapselfibrose. Wenn der Wechsel aus rein ästhetischen Gründen erfolgt, ist es meist eine Selbstzahlerleistung. Was in Ihrem Fall möglich ist, besprechen wir gern persönlich.